Erstterminvereinbarungen bitte telefonisch. Dann lässt sich sofort die Frage klären, ob eine Behandlung durch unser Praxis in Frage
kommt.
Bedenken Sie bitte, dass es mir im Rahmen bestehender Gesetze untersagt ist, online oder per Telefon konkrete medizinische Fern-Diagnosen und Therapie / Beratungen durchzuführen. Dafür ist eine Erstkonsultation nötig.
Wir sind eine reine Terminpraxis und planen meist 60-90 Minuten Aufmerksamkeit für Sie ein. Damit Sie Ihre Zeit ausreichend nutzen können, bitten wir Sie pünktlich zu kommen.
Bitte laden Sie sich den als Pdf hinterlegten Bogen Allgemeine Neuaufnahme für das Erstgespräch herunter, füllen Sie die Fragen aus und bringen Sie den Bogen zusammen mit Ihren, soweit vorhandenen, Untersuchungs-berichten, Blut-, Stuhl-, Hormon oder Röntgen-bildern mit. Ebenso einen unterschriebenen Behandlungsvertrag.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, geben Sie uns bitte rechtzeitig die Möglichkeit, die Zeit einem anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Bis 48 Stunden vor Beginn Ihres Termines stornieren wir den Termin kostenlos, ab dann wird der Ausfall mit 50 % berechnet.
Das Honorar berechnet sich je nach Art und Zeitaufwand der Behandlung. Je 60 Min. ca.125€ (dies gilt auch bei Folgeberatungen per Skype, E-Mail oder Telefon)
Bedenken sie bitte, auch eine kurze E-Mail Anfrage wird von mir sorgfältig bearbeitet und macht Aufwand:
(Karteikarte/Patientenakte aufrufen, sich einlesen, PC-Programme , Antworten, Ablage)
E-Mail Anfragen können nur in Kurzform bearbeitet werden und werden mit 16€ berechnet.
Die Kosten für Therapien variieren. Diese werden aber grundsätzlich im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt.
Laborkosten werden separat erhoben.
Privatversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten entsprechend des jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrages meistens, aber nicht immer in voller Höhe, wir garantieren nicht dafür. Dort ist entweder der GOÄ-Schwellenwert oder der GebüH-Eingangswert ausgewiesen. Die Naturheilpraxis ist zugelassen für private Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigte.
Gesetzlich versicherte sind Selbstzahler.